Schweizer Recht in Bezug auf Tabakwaren
Die gesetzlichen Massnahmen in der Schweiz lassen sich in drei Hauptgruppen unterteilen: Einschränkung des Verkaufs, Schutz vor Passivrauchen und Einschränkung der Werbung.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fasst die aktuellen nationalen und kantonalen Gesetzestexte zusammen (siehe Webseite des BAG, Thema Tabakpolitik der Schweiz und kantonale Massnahmen).
Für alle grundlegenden Themen steht auch eine zusammenfassende Tabelle der Lage in den Kantonen zur Verfügung (Stand der Tabakpolitik in den Kantonen 01.06.2018: BAG, 2018).
Die Unterstützung struktureller Massnahmen durch die Bevölkerung - wie ein partielles oder totales Verbot von Werbung zu Tabakprodukten oder, aus Gründen des Jugendschutzes, das Verbot, an Verkaufsorten Tabakprodukte sichtbar zu präsentieren - waren Gegenstand der CoRolAR-Befragungen 2012 (Kuendig et al., 2013), 2014 (Kuendig et al., 2015) und 2015-2016 (Kuendig et al., 2016).
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