GHB/GBL
Es ist bekannt, dass GHB wegen seiner sedativen und amnestischen Eigenschaften eine der wenigen psychotropen Substanzen ist, die manchmal ohne Wissen des Benutzers durch Dritte verabreicht wird. Tatsächlich kann die geruchlose, farblose und praktisch geschmacklose Substanz absichtlich missbraucht und in Getränke gemischt werden, insbesondere um das Opfer zu betäuben und es danach auszurauben oder sexuell zu missbrauchen (in den Medien auch bekannt als "K.o.-Tropfen"). Das Bewusstsein der Opfer ist häufig getrübt und sie erinnern sich oft nicht mehr daran, was passiert ist. Eine solche ungewollte Einnahme birgt unterschiedliche Risiken, nicht vergleichbar mit den Risiken bei einem beabsichtigten Gebrauch. Wie auch für die Mehrzahl der psychotropen Substanzen, ist das Lenken von Fahrzeugen oder das Bedienen von Maschinen unter dem sedativen Einfluss von GHB mit unverkennbaren Risiken verbunden. Auch wenn in der Presse über einige Fälle berichtet wurde, kennen wir jedoch keine Statistik zum Verlauf dieses Phänomens in der Schweiz.
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