Anmerkungen: | Ein Verkehrsunfall liegt dann vor, wenn mindestens ein motorisiertes oder nicht motorisiertes (z. B. Fahrrad) Fahrzeug in einen Unfall auf öffentlichen Strassen und Plätzen verwickelt ist. Als Verunfallte gelten leicht verletzte, schwer verletzte und getötete Personen zusammen. Die Statistik basiert auf den von den kantonalen Polizeistellen an das BFS übermittelten Daten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Polizei Unfälle, die lediglich zu einem Sachschaden führen, nach unterschiedlichen Kriterien registriert. Diese Kriterien können sich zudem innerhalb der einzelnen Polizeiorgane im Laufe der Zeit verändern. Aus diesem Grund sind hier nur noch Unfälle mit Personenschaden enthalten. Zustand des Lenkers oder Fussgängers: Einwirkung von Alkohol, Drogen, Medikamenten. |
Quelle: | Bundesamt für Statistik (BFS): persönliche Mitteilung |